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Wichtig! - Zahnpflege beim Hund:
Kauknochen kommen nicht überall im Gebiss des Hundes hin, so dass sich irgendwann Zahnstein bilden kann.
Zahnstein ist verantwortlich für Entzündungen des Zahnfleisches und somit auch für den Verlust von Zähnen.
Zudem können die Bakterien in der Maulhöhle zu Herzerkrankungen führen.
Daher am Besten gleich vom Welpenalter an, damit sich der Hund spielerisch daran gewöhnt, Zähne putzen.
Es gibt spezielle Hundezahnbürsten, aber auch normale Zweibeiner-Zahnbürsten (mit kleinem Borstenkopf) erfüllen den Zweck.
Die Hundezahnpasta ist jedoch ein Muss, außerdem schmeckt sie den Hunden durch den Hühnchengeschmacksehr gut. Und mit ein bisschen Übung in kleinen Einheiten wird das Putzen auch schnell bei älteren Hunden klappen.
Zur Eingewöhnung, das Putzen ein paar Sekunden täglich anwenden, hinterher reicht es, 1 - 2 x wöchentlich, je nach Gebiss, Futter und Gebisszustand des Hundes.
Link zu einem Anleitungsvideo:
:: Zahnpflege beim Hund ::
:: 07.12.2010 ::
Neue Regeln seit Juli 2010 für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen nach Dänemark:
Leinenpflicht:
Vom 01. April bis 30. September besteht Anleinpflicht an den Stränden, in Wäldern besteht die Anleinpflicht ganzjährig.
Einreisebestimmung, erforderlich sind:
Chip oder Tätowierung
EU-Heimtierausweis
Tollwutimpfung
Wichtig ist, dass ein Tierarzt im EU-Heimtierausweis die Impfung bzw. Nachimpfung der Tollwut verzeichnet und vorgenommen hat.
Die letzte Impfung darf nicht älter sein als das Einsetzen des Chips oder die Tätowierung. Eine neue Impfung muss mindestens 3 Wochen vor der Einreise durchgeführt worden sein.
:: 19.11.2010 ::
Sicherheit für Tiere auch im Auto beachten!
Laut Straßenverkehrsordnung §23 Abs 1 gelten Hunde als Ladung und müssen bei der Mitnahme im PkW durch Gitter, Netze, speziellen Leinen mit Anschnallvorrichtung oder Transportboxen gesichert werden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann der Fahrer eine Verwarnung oder ein Bußgeld in Höhe von 50 € erhalten, u.U. gibt es auch Punkte in Flensburg. Deshalb lehnen Autoversicherer die Regulierung eines Schadens ab, wenn nachweisbar ist, dass der Unfall durch ein nicht gesichertes Tier verursacht worden ist. Crash-Tests und Hunde-Dummies haben gezeigt, dass ein kleiner Hund bei einem Aufprallunfall mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h zum Geschoss wird und somit auch das Leben der Insassen gefährdet.
:: 16.11.2010 ::